Bekanntmachung
über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 8. Thüringer Landtag am 01. September 2024
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über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 8. Thüringer Landtag am 01. September 2024
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt, welches hiermit bekannt gegeben wird.
über die Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Lucka zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
Wichtige Informationen zur Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024.
1. Am 26. Mai 2024 finden die Kommunalwahlen (Landrat, Stadtrat, Kreistag) von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
Der Wahlausschuss der Stadt Lucka hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Stadtratswahl in der Stadt Lucka am 26. Mai 2024 als gültig zugelassen. Diese werden hiermit bekannt gegeben.
über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2024 in der Stadt Lucka
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024
1. In der Stadt Lucka sind am 26. Mai 2024 16 Stadtratsratsmitglieder zu wählen.
Am 26. Mai 2024 finden die Kommunalwahlen statt. Eine gegebenenfalls notwendige Stichwahl und die Europawahl sind am 9. Juni 2024 geplant. Die Landtagswahl wird dann am 1.September 2024 durchgeführt.
Die Stadt Lucka sucht für diese Wahltage noch ehrenamtliche Wahlhelfer, die in den voraussichtlichen 5 Wahllokalen der Stadt helfen sollen. Insgesamt werden an dem Wahltag über 40 Wahlhelfer im Einsatz sein. Die Einrichtung der gewohnten Wahlbezirke mit ihren Wahllokalen kann leider nur durch die ehrenamtliche Mithilfe unserer Einwohner/Innen unserer Stadt erreicht werden. Wir hoffen auf Ihre zahlreiche Unterstützung.
Die Aufgaben
Die Ehrenamtlichen begleiten in einem Wahllokal den Ablauf der Wahlhandlung und zählen das Wahlergebnis des Stimmbezirks aus. Als eigenständiges Organ trifft der Wahlvorstand nötige Entscheidungen selbstständig durch eine Abstimmung.
Die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass sich in jedem Wahlvorstand erfahrene Personen befinden, die schon einmal an einer Wahl teilgenommen haben. Für Wahlvorstände wird vorab eine Schulung durchgeführt, außerdem gibt es schriftliches Informationsmaterial.
In jedem Wahllokal und für den Briefwahlbezirk wird ein Wahlvorstand eingerichtet. Dieser besteht aus dem/der Vorsteher/in, seinem/er Stellvertreter/in und drei bis sieben Beisitzern und Beisitzerinnen.
Infos
Am Wahlsonntag treffen sich alle Wahlvorstände um 7.30 Uhr. Wahlhelfer müssen sich nicht den ganzen Tag im Wahllokal aufhalten. Der Wahlvorsteher teilt zwei Schichten ein - eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht; Sie können also großzügige Pausen einlegen. Erst wenn es spannend wird, um 18 Uhr bei der Stimmenauszählung und beim Feststellen der Wahlergebnisse, muss das gesamte Team im Wahllokal sein.
Wer kann Wahlhelfer werden?
Wahlhelfer kann jeder werden, der wahlberechtigt ist. Das heißt, dass Wahlhelfer für die Kommunalwahl und für die Europawahl mindestens 16 Jahre alt sind, für die Landtagswahl mindestens 18 Jahre alt. Die Ehrenamtlichen begleiten in einem Wahllokal den Ablauf der Wahl und zählen anschließend das Wahlergebnis des zugeteilten Stimmbezirks aus.
Wer im Wahlvorstand tätig ist, erhält ein Erfrischungsgeld, dass auf das Konto überwiesen wird. Interessenten können sich unter der Rufnummer 034492-31129 oder per E-Mail:
Montag: | 09:00 - 11:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 - 11:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 - 11:00 Uhr |