Altenburg. Das Landratsamt sowie alle weiteren mit dem Brandgeschehen betreffenden Beteiligten/Behörden erreichen zahlreiche Meldungen zu Geruchsbelästigungen sowie die Sorgen über mögliche gesundheitliche Auswirkungen, die sehr ernst genommen werden. Alle Informationen rund um das Brandereignis Restloch Rusendorf haben die zuständigen Fachbereiche bzw. Fachdienste des Landratsamtes auf einer Internetseite
zusammengefasst.
Alle Fragen, die das Landratsamt bisher erreicht haben, werden unter www.altenburgerland.de/de/kohlebrand-rusendorf-fragen-und-antworten beantwortet. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen kann das Landratsamt nicht auf jede einzeln eingehen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über diese Seite zu informieren. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert. Sollte es darüber hinaus Fragen geben, steht die E-Mail-
Adresse
Die Stadt Meuselwitz hat am 7. August 2026, zum Vollzug des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) vom 18. Juni 1993 (GVBl. 1993, 323), ein Bescheid erlassen, aufgrund dessen die LMBV konkrete Messungen gesundheitsgefährdender Parameter vornehmen lässt, um gemeinsam mit den zuständigen Behörden bei einer Gesundheitsgefährdung umgehend reagieren zu können. Als externe Sachverständige wurde der Zusammenschluss von Eurofins und Aneco beauftragt. Sobald Mess-Ergebnisse und dessen Bewertung vorliegen, informieren wir umgehend.
Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden empfiehlt das Gesundheitsamt, diese ärztlich abklären zu lassen und sich an den Hausarzt/Kinderarzt zu wenden oder ein Krankenhaus aufzusuchen. Die Befunde können zur
Dokumentation per E-Mail an
Im Auftrag
Franziska Ducklaus
Öffentlichkeitsarbeit
